Herzogtum Westfalen


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Herzogtum Westfalen
Wappen
Wappen
Karte
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Herzogtum Westfalen und Nachbarterritorien 1645 (nicht abgebildet Exklave Volkmarsen)
Alternativnamen Herzogtum – Kurkölnisches Nebenland
Entstanden aus bis 1180 Herzogtum Sachsen (Herzogtum in Westfalen und Engern) – 1368 gesamte Grafschaft Arnsberg
Herrscher/
Regierung
Kurfürst von Köln. Dessen Vertreter: Marschall von Westfalen (13.–15. Jhd.), danach Landdrost
Heutige Region/en DE-NW, DE-HE
Fläche 1803: 3715 Quadratkilometer
Einwohner 1803: circa 120.000
Aufgegangen in angegliedert 1803 an Hessen-Darmstadt.

Das Herzogtum Westfalen war ein Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und gehörte bis 1803 zu Kurköln. Das Herzogtum lag im Süden der Westfälischen Bucht. Neben den fruchtbaren Ebenen der Hellwegbörden gehörte ein beträchtlicher Teil des Sauerlandes zum Herzogtum.

Ursprünglich war das Gebiet ein Teil des Stammesherzogtums Sachsen. Dessen Teilung und die Übertragung der Herzogswürde für den westfälischen Teil an Philipp von Heinsberg, den Erzbischof von Köln, auf dem Hoftag zu Gelnhausen des Jahres 1180 war die zentrale Voraussetzung für die Entstehung des Landes. Über einen längeren Zeitraum hinweg entwickelten die Erzbischöfe aus den ursprünglichen Herzogsrechten, die vor allem eine Herrschaft über Menschen war, eine Landesherrschaft über ein geschlossenes Territorium. So besaßen die Erzbischöfe zunächst nur verstreute Gebiete insbesondere im Norden und Osten sowie im Südwesten, die durch den Erwerb der dazwischen liegenden Grafschaft Arnsberg 1368 verbunden wurden. Die territoriale Entwicklung war nach der Soester Fehde im 15. Jahrhundert abgeschlossen, und das Territorium blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs weitgehend unverändert.

Das Land war staatsrechtlich eine Besonderheit, weil das Gebiet nur insofern ein geistliches Territorium war, als der Kölner Kurfürst als Herzog von Westfalen Landesherr war. Wie das Vest Recklinghausen blieb es ein vom Erzstift Köln getrenntes eigenständiges Territorium. Die Versuche, eine Landverbindung durch den Erwerb der Grafschaften Mark und Berg zu schaffen, scheiterten zuletzt unter Erzbischof Dietrich von Moers.

Verfassungsrechtlich unterstand das Land zwar den Kölner Erzbischöfen und dem Kölner Domkapitel, in der Verfassungspraxis blieb es jedoch ein eigenständiges Territorium. Es gelang den beiden Ständen (adlige Ritterschaft und Städte) und hierbei insbesondere dem im Landtag vertretenen Adel, ein erhebliches Mitspracherecht durchzusetzen und auch gegen absolutistische Tendenzen im 17. und 18. Jahrhundert zu bewahren.


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